Bestimmungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten
Seit dem 06. November 2006 sind innerhalb der EU (auch in Norwegen, Island und der Schweiz) neue Bestimmungen für die Sicherheitskontrolle bei Flugreisen in Kraft. So wurde u.a. die Mitnahmemenge für Flüssigkeiten im Handgepäck begrenzt. Die neuen Regelungen gelten für alle schwedischen Flughäfen, d.h. Inlands- und Auslandsflüge (einschließlich Destinationen außerhalb der EU). Eingechecktes Gepäck ist nicht von den neuen Einschränkungen betroffen.
Ausführliche Informationen über die Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten:
» www.luftfartsstyrelsen.se
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